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„Muss Strafe sein? Strafe – Gerechtigkeit – Rehabilitation“
Vortragsveranstaltung mit Sebastian Bührmann, Vorsitzender Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Oldenburg

Vortragsveranstaltung „Muss Strafe sein? Strafe – Gerechtigkeit – Rehabilitation“

Sebastian Bührmann, Vorsitzender Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Oldenburg

Menschliches Fehlverhalten – von leichten bis hin zu schwersten Straftaten – wird in der Bundesrepublik Deutschland in rechtsstaatlichen Verfahren geprüft, bewertet und entsprechend geahndet. Die Bandbreite reicht dabei vom Freispruch bis hin zu langjähriger Freiheitsstrafe oder sogar Sicherheitsverwahrung. Unser Strafsystem steht unter der unverrückbaren Leitidee der Unantastbarkeit der Würde des Menschen - seit fast 80 Jahren verankert im Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Diese geschützte Würde der Person verpflichtet, auch und gerade im Umgang mit Schuld. Strafe darf nicht der Unterdrückung der Person dienen, sondern sie steht unter dem tiefergehenden Ziel: Einsicht zu ermöglichen, Reue zu fördern, sofern möglich Wege zur Wiedergutmachung zu eröffnen und den Willen zu stärken, einen Neuanfang mit sich selbst und innerhalb der Gesellschaft zu wagen.

Die gesellschaftliche Integration von Straftäterinnen und Straftätern ist eine der anspruchvollsten Aufgaben unseres Gemeinwesens. Integration gelingt nicht ohne die tragfähige Unterstützung von professioneller Begleitung, familiärer Bindung und gesellschaftlicher Bereitschaft, diese Verantwortung nicht nur einzufordern, sondern auch eine zweite Chance zu ermöglichen. Wenn wir als Christinnen und Christen die Reich-Gottes-Botschaft ernst nehmen wollen, sind wir gefordert, sowohl dem Umkehrwillen als auch einem Neuanfang eines straffällig gewordenen Menschen bestmögliche Unterstützung zu geben. Nur mit der gesamtgesellschaftlichen Unterstützung wird ein Neuanfang möglich sein.

„Muss Strafe sein? Strafe – Gerechtigkeit – Rehabilitation“
Vortragsveranstaltung mit Sebastian Bührmann, Vorsitzender Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Oldenburg

Vortragsveranstaltung „Muss Strafe sein? Strafe – Gerechtigkeit – Rehabilitation“

Sebastian Bührmann, Vorsitzender Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Oldenburg

Menschliches Fehlverhalten – von leichten bis hin zu schwersten Straftaten – wird in der Bundesrepublik Deutschland in rechtsstaatlichen Verfahren geprüft, bewertet und entsprechend geahndet. Die Bandbreite reicht dabei vom Freispruch bis hin zu langjähriger Freiheitsstrafe oder sogar Sicherheitsverwahrung. Unser Strafsystem steht unter der unverrückbaren Leitidee der Unantastbarkeit der Würde des Menschen - seit fast 80 Jahren verankert im Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Diese geschützte Würde der Person verpflichtet, auch und gerade im Umgang mit Schuld. Strafe darf nicht der Unterdrückung der Person dienen, sondern sie steht unter dem tiefergehenden Ziel: Einsicht zu ermöglichen, Reue zu fördern, sofern möglich Wege zur Wiedergutmachung zu eröffnen und den Willen zu stärken, einen Neuanfang mit sich selbst und innerhalb der Gesellschaft zu wagen.

Die gesellschaftliche Integration von Straftäterinnen und Straftätern ist eine der anspruchvollsten Aufgaben unseres Gemeinwesens. Integration gelingt nicht ohne die tragfähige Unterstützung von professioneller Begleitung, familiärer Bindung und gesellschaftlicher Bereitschaft, diese Verantwortung nicht nur einzufordern, sondern auch eine zweite Chance zu ermöglichen. Wenn wir als Christinnen und Christen die Reich-Gottes-Botschaft ernst nehmen wollen, sind wir gefordert, sowohl dem Umkehrwillen als auch einem Neuanfang eines straffällig gewordenen Menschen bestmögliche Unterstützung zu geben. Nur mit der gesamtgesellschaftlichen Unterstützung wird ein Neuanfang möglich sein.

07.05.26 13:37:50